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Nachträgliche Prüfung

Um eine Prüfungsleistung, die Sie an einer anderen Universität (D oder Ausland) bereits abgelegt haben, am Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement (Prof. Schoder) anerkennen zu lassen, lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen bitte sorgfältig durch!

a) Bevor Sie mit uns Kontakt aufnehmen

Informieren Sie sich beim WiSo-Prüfungsamt, welche formalen Anforderungen von Seiten des Prüfungsamtes für die Anrechnung einzuhalten sind. Informationen finden Sie z.B. hier.

Das Prüfungsamt informiert uns darüber, dass Sie einen Antrag gestellt haben, und wird Sie auffordern, mit uns Kontakt aufzunehmen. Lesen Sie außerdem unbedingt die untenstehenden Informationen und tragen die benötigten Angaben und Unterlagen zusammen! Dann erst sollten Sie uns eine E-Mail zur Kontaktaufnahme schicken.

 b) Allgemein

Wir überprüfen nur, ob die Anerkennung inhaltlich möglich ist. Nachweise über Prüfungsleistungen (Zeugnisse, Leistungsnachweise etc.) legen Sie bitte dem WiSo-Prüfungsamt vor. Es können nur bestandene Prüfungsleistungen anerkannt werden.

Was wird anerkannt? Grundsätzlich gilt, dass die auswärts erbrachte Prüfungsleistung und die am Seminar angebotene Prüfungsleistung möglichst ähnlich sein sollen. Das bedeutet:

I)   Die Prüfungsform (Klausur, Hausarbeit etc.) sollte ähnlich sein.
II)  Der Umfang (Anzahl der Präsenzstunden, Leistungspunkte/ECTS etc.) sollte vergleichbar sein.
III) Die Inhalte sollten im Wesentlichen übereinstimmen (Richtwert 80%).

WICHTIG: Es muss aus Ihrem Antrag deutlich werden, dass Sie die Modulbeschreibung der anzuerkennenden Veranstaltungen an unserem Seminar gelesen haben und dass die anzuerkennende und die anzurechnende Veranstaltungen der auswärtigen Universität zusammenpassen! Machen Sie sich daher mit den Modulhandbüchern der Uni Köln vertraut (z.B. unter http://www.sbz-wiso.uni-koeln.de/downloads_sbz.html) vertraut, um auszuloten, welche Veranstaltung an unserem Seminar für die Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen in Frage kommt. Ziehen Sie auch alternative Veranstaltungen an unserem oder anderen Lehrstühlen in Betracht. Wenn wir feststellen, dass Sie sich nicht eingehend mit den Inhalten auseinandergesetzt und keine vernünftige Auswahl getroffen haben, werden wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.

 c) Angaben und Unterlagen

Unabhängig davon, ob Sie die anzurechnende Leistung im Ausland ODER an einer anderen bundesweiten Hochschule erbracht haben, werden von unserer Seite folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

1) Ihr Name, (falls vorhanden) Ihre Kölner Prüfungsnummer und ein kurzer Hinweis, in welchem Abschnitt Ihres Studium nach welcher Kölner Prüfungsordnung Sie sich befinden, oder, falls Sie innerhalb Deutschlands an die Kölner Universität gewechselt haben, in welchen Studiengang Sie in Köln wechseln möchten. Zudem benötigen wir die Information, wo die anzuerkennende Leistung später einfließen soll (Hauptfach, Nebenfach, Profilgruppe, Major, Minor…).

2) Eine Übersicht, aus der eindeutig hervorgeht, welche Veranstaltung am Seminar von Prof. Schoder Sie durch welche auswärts erbrachte Leistung anerkennen lassen möchten. Am einfachsten erfolgt dies in Form einer Tabelle:

Modulnummer und -bezeichnung der Veranstaltung am Seminar für WI & IM
Modulnummer und -bezeichnung der Veranstaltung an der ausländischen Universität
XXXXX - Name der Veranstaltung
YYYYY - Name der Veranstaltung
AAAAA - Name der Veranstaltung
BBBBB - Name der Veranstaltung
CCCCC - Name der Veranstaltung

3)  Alle Informationen zur auswärtigen Veranstaltung, die Aufschluss über die unter b) geforderten Anforderungen I) bis III) zulassen und die Bewertung der Ähnlichkeit vereinfachen. Dazu gehören zum Beispiel:

Eine Übersicht über: Dauer der Veranstaltung, Umfang von Präsenz- und anderen Arbeitsstunden, Dauer der Klausur(en) bzw. Art und Umfang anderer Prüfungen,  Leistungspunkte / Creditpoints, sowie andere Informationen, die sonst noch für b) von Interesse sind;

  • ein paar kurze Sätze, in der Sie die anzurechnende und die anzuerkennende Leistung gegenüberstellen und erläutern, was beide INHALTLICH gemeinsam haben (siehe Punkt 3)!
  • Veranstaltungsgliederungen,
  • Modulbeschreibungen,
  • Vorlesungsfolien,
  • Informationen über verwendete Literatur, etc.

Diese Angaben und Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail schicken. Sollten die Unterlagen zu groß für den Versand per E-Mail sein oder sollten Sie diese nicht in digitaler Form vorliegen haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren und diese vorbeibringen.

ACHTUNG:

I) Sollten die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen sehr umfangreich sein (wie z.B. Modulhandbücher mit sehr vielen Seiten), wird erwartet, dass Sie uns entweder eine verkleinerte Version zukommen lassen, die nur die für die Anrechnung relevanten Teile enthält, oder aber, dass Sie auf die wichtigen Seiten in Ihrer Email bzw. während des Gesprächs verweisen und diese auch im Text kenntlich machen. Wir suchen generell nicht selbst nach den wichtigen Passagen.

II) Haben sich die Bezeichnungen und Modulnummern der auswärtigen Prüfungsleistungen inzwischen geändert, kommt es manchmal vor, dass keine Unterlagen mehr für die Veranstaltung unter altem Namen verfügbar sind, sondern nur noch für die neuen Veranstaltungen. Nehmen Sie in solchen Fällen bitte Stellung und erläutern Sie, wie die Veranstaltung früher hieß und wie sie jetzt heißt. Nehmen Sie außerdem Kontakt mit der auswärtigen Hochschule auf, damit diese die Änderung der Bezeichnung sowie die Äquivalenz der alten und neuen Veranstaltung bestätigt.  Haben sich die Inhalte, der Umfang und die Prüfungsform geändert, müssen weitere Informationen nachgeliefert werden. Wenn Sie uns kommentarlos Unterlagen zuschicken, die nicht zu den Angaben auf Zeugnissen und Leistungsnachweisen passen, die wir vom Prüfungsamt erhalten haben, wird Ihr Antrag zurückgewiesen.

III) Jede auswärtige Prüfungsleistung kann nur exakt einmal an der Kölner Universität angerechnet werden, die mehrfache Anerkennung der gleichen Leistung ist nicht möglich.