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Anrechnungen

Rechtsverbindlichkeit der Informationen

Eine rechtsverbindliche Bekanntgabe der Prüfungen und Prüfungstermine erfolgt ausschließlich über das WiSo-Prüfungsamt.

Informationen unter "Aktuelles" oder auf den Seiten zur Prüfungsorganisation sind daher immer ohne Gewähr.

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen. Grundsätzlich können zwei Verfahren unterschieden werden.

Die notwendigen Informationen zur Abklärung von anerkannten Prüfungen bei einem Auslandsaufenthalt finden Sie unter Vorabprüfung. Falls Sie eine Prüfungsleistung bereits abgelegt haben, finden Sie bitte die Hinweise zur nachträglichen Prüfung.